In dieser Kurzpublikation stellen wir Ihnen die Termine der Sommerferien in Bayern für die Jahre 2025, 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 zur Verfügung. Alle Termine sind offiziell bestätigt und können nur im Falle höherer Gewalt geändert werden. Wir erinnern Sie daran: De-Sf.Info verwendet bei der Erstellung von Veröffentlichungen nur zuverlässige, von Regierungsquellen bestätigte Informationen.
Sommerferien in Bayern 2025-2030
WICHTIG! Nachfolgend finden Sie die Termine für die Sommerferien an bayerischen Schulen gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 07.12.2022. Die tatsächliche Länge der Sommerferien kann sich aufgrund von Samstagen und Sonntagen verlängern. Dies ist in der Regel zwei Tage vor dem Beginn der Sommerferien.
- Die Sommerferien in Bayern 2025 sind von Freitag, 1. August bis Montag, 15. September 2025.
- Die Sommerferien in Bayern 2026 sind von Montag, 3. August bis Montag, 14. September 2026.
- Die Sommerferien in Bayern 2027 sind von Montag, 2. August bis Montag, 13. September 2027.
- Die Sommerferien in Bayern 2028 sind von Montag, 31. Juli bis Montag, 11. September 2028.
- Die Sommerferien in Bayern 2029 sind von Montag, 30. Juli bis Montag, 10. September 2029.
- Sommerferien in Bayern 2030 – von Montag, 29. Juli bis Montag, 9. September 2030.
Mögliche Änderungen im Schuljahresplan
Nachfolgend finden Sie eine Liste möglicher Ausnahmen von den Regelungen der Bayerischen Staatsregierung. Wenn Sie oder Ihr Kind eine Berufsschule, Berufsfachschule oder ein Internat besuchen, informieren Sie sich über die Sommerferienzeiten Ihrer Bildungseinrichtung!
#1 Berufsbildende Schulen dürfen vom Stundenplan des Schuljahres um zwei Tage abweichen. Ist die Schule einer Berufsschule angeschlossen, wirken sich diese Änderungen auf deren Schuljahresablauf aus.
#2 Internate (öffentlich und privat) können bis zu sechs zusätzliche schulfreie Tage beantragen. Diese Tage können mit den oben beschriebenen Tagen kombiniert werden.
#3 Das Ministerium für Bildung und Kultur kann für jede Schule eine Abweichung vom allgemeinen Stundenplan genehmigen oder eine entsprechende Anordnung erlassen. Dafür muss es aber gute Gründe geben.